


Im §20 des SGB V sind die Grundlagen für die Gesundheitskurse im Bereich der Primärprävention rechtlich verankert. Diese Regelung ermöglicht es allen Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse, zweimal jährlich an zertifizierten Präventionskursen teilzunehmen. Verbindliche Aussagen erhalten sie hier von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
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